Neues Waffengesetz ab 1.4.2003 -- Informationen für Starter-/innen

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NLV – Koordinator Start
Wolfgang Krake
Vogelsang 88
38118 Braunschweig
Tel.: 05 31-57 71 62
Fax:  05 31-57 71 62
Handy: 0170-53 63 856
E-Mail: wolfgang.krake@12move.de

 

Neues Waffengesetz

Liebe Starterinnen und Starter,
das neue Waffengesetz hat bei allen Starterinnen und Startern zu etwas Unsicherheit geführt.
Nach Rückfragen bei den Polizeidirektionen Hannover durch Hendric Denkena, der Polizeidirektion Braunschweig durch
Wolfgang Krake und der zuständigen Behörde in Achim durch Erhard Mattern wurde allen die Auskunft gegeben, dass
Starter nach dem Gesetz für die Abgabe von Startschüssen bei Sportveranstaltungen
keinen "Kleinen Waffenschein" be-
nötigen.

Auslegung des Gesetzes aus Sicht der Behörden:
Eigene Waffen werden von zu Haus zu den Sportfesten nur "befördert" und nicht "mitgeführt"
Der § 12
des neuen Waffengesetzes enthält diverse Ausnahmen von der Waffenbesitzkarten- oder Waffenscheinpflicht.

Hier einige dieser Ausnahmen:
Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht,
- wenn die Waffe in der Wohnung, auf dem befriedeten Besitztum oder im Geschäftsraum eines anderen mit dessen 
  Zustimmung
zu einem von seinen Bedürfnissen umfassten Zweck geführt wird.

- wenn die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit von einem Ort zum anderen befördert wird, sofern der
  Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt

- wer die Schreckschuss- oder Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei   Sportveranstalt-
  ungen
führt, wenn eine optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

- wer die Schreckschuss- oder die Signalwaffe zur Abgabe von Start- und Beendigungszeichen im Auftrag der Veran-
  stalter bei Sportveranstaltungen
führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang achtet bitte darauf, dass es verboten ist
-
die Waffe Personen unter 18 Jahren zu überlassen.
- die Waffe außerhalb der Schießstätten zu benutzen.

Und denkt daran:
- Waffen und Munition immer getrennt aufbewahren.
- Waffen immer ungeladen transportieren.
- Waffen nicht direkt am Körper zum Einsatzort transportieren (sondern im Kofferraum, in Taschen usw.)
- Unbefugten (insbesondere Kindern) keine Zugriffsmöglichkeit geben.
-
Waffen nie unbeaufsichtigt lassen.
- Alles unnötige Hantieren mit den Waffen unterlassen.

Ich hoffe, euch mit dieser Info die Unsicherheit genommen habe und wünsche für die kommende Saison viel Erfolg.

Wolfgang Krake (8. April 2003)

Weitere Informationen zum Thema auf der Home-Page des DLV


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